Warum soll ich eine Meldung abgeben?
Eine Meldung von regelwidrigen Verhaltensweisen oder Gesetzesverstößen hilft dabei, Missstände aufzudecken und Maßnahmen zur Vermeidung zu entwickeln. Wenn Sie eine Meldung abgeben, leisten Sie einen wertvollen Beitrag für verantwortungsbewusstes und rechtskonformes Handeln und eine nachhaltig positive Unternehmenskultur.
Welche Meldungen können abgegeben werden?
Meldungen können zu folgenden Themenbereichen abgeben werden:
- Korruption & wirtschaftskriminelle Handlungen
- Spenden & Sponsoring & Drittmittel
- Interessenkonflikte & Befangenheit
- Beschaffung & Auftragsvergabe
- Datenschutz & Informationssicherheit
- Sonstige Regelverstöße
- Anfragen zu Compliance Themen
Bitte beachten Sie, dass das Whistleblowing-System nicht dazu verwendet werden darf, bewusst falsche bzw. verleumderische Meldungen abzugeben. Es sollen nur ernstgemeinte und sachlich fundierte Informationen mitgeteilt werden, bei denen Sie Grund zur Annahme haben, dass die Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprechen.
Betrifft nur MitarbeiterInnen OÖG und KUK: Falls Sie eine Meldung betreffend einen kritischen Zwischenfall aus dem klinischen Bereich bzw. ein ungewolltes oder vermeidbares Ereignis, welches PatientInnen oder Personal gefährden kann, abgeben wollen, nutzen Sie bitte das Critical -System (CIRS) / Berichts- und Lern-System Ihrer jeweiligen Klinik. Sollten diesbezügliche Meldungen über dieses Whistleblowing-System eingehen, würden diese an die jeweilige CIRS-Meldestelle weitergeleitet. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann von der CIRS-Meldestelle und Sie erhalten als Rückmeldung zu Ihrer Meldung eine entsprechende Bearbeitungsnummer der CIRS-Meldestelle.
Wer empfängt eine Meldung und wie werden Meldungen verwertet?
Der Empfängerkreis von Meldungen richtet sich nach dem jeweiligen Thema und der jeweiligen Organisation.
Meldungen zum Thema Datenschutz werden vom CISO-Team der OÖG empfangen.
Meldungen zu allen sonstigen Themen werden entsprechend Ihrer Auswahl unter "Wo hat das Anliegen stattgefunden" dem jeweiligen Bereich Compliance Management des ausgewählten Unternehmens übermittelt. Sollte sich herausstellen, dass der Inhalt der Meldung eine andere als die ausgewählte Organisation betrifft, so wird die Meldung der entsprechenden Organisation weitergeleitet.
Durch den jeweiligen Empfängerkreis ist mindestens ein 4-Augen-Prinzip sichergestellt und auch gewährleistet, dass keine Meldungen durch alleinige Willkür unbearbeitet bleiben können und auch Meldungen betreffend ein Mitglied des Empfängerkreises selbst objektiv behandelt werden können.
Meldungen werden von den MeldeempfängerInnen bearbeitet und diese entscheiden über den weiteren Umgang und zu setzende Folgemaßnahmen, wobei es das Ziel ist, größtmögliche Vertraulichkeit und Sorgsamkeit walten zu lassen.
Gibt es auch andere Meldewege?
Ja. Neben diesem Whistleblowing-System stehen Ihnen noch folgende Möglichkeiten für Meldungen zur Verfügung:
- OÖG: Critical -System (CIRS) für ungewollte oder vermeidbare Ereignisse, welche PatientInneen oder Personal gefährden können
- KUK: Critical -System (CIRS) für ungewollte oder vermeidbare Ereignisse, welche PatientInnen oder Personal gefährden können
- FH Gesundheitsberufe OÖ: Unter compliance@fhgooe.ac.at erreichen Sie die Compliance-Beauftragte der FH Gesundheitsberufe OÖ, die sich gerne Ihrer Fragen, Anliegen und allfälliger Meldungen annimmt.
Natürlich können Sie (potentiell) regelwidrige Verhaltensweisen oder Gesetzesverstöße auch Ihrer/Ihrem Vorgesetzten, den Compliance Beauftragten oder anderen aus Ihrer Sicht geeigneten Ansprechpersonen mitteilen.
Ebenso stehen Ihnen Hinweisgebersysteme bzw. sonstige Meldewege bei zuständigen Behörden und staatliche Organe und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung.
Wie läuft eine Meldung ab? Erhalte ich eine Rückmeldung? Wie richte ich einen Postkasten ein?
Sie werden im Rahmen der Hinweisabgabe thematisch durch den Meldebogen geführt. Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, klicken Sie auf der Seite "Hinweis geben" den Button „Meldung abgeben“.
Nach Betätigen des Buttons wird automatisch ein geschütztes Postfach für Sie generiert. Es öffnet sich automatisch nach Absenden Ihrer Meldung eine weitere Seite in Ihrem Browser, welcher Sie die Zugangsdaten für Ihr geschütztes Postfach entnehmen können. Wir dürfen Sie bitten sich diese Daten sorgfältig abzuspeichern, da diese - auch durch unseren Technikdienstleister - nicht wiederhergestellt werden können.
Über das geschützte Postfach erhalten Sie Rückmeldungen oder Rückfragen und werden über den Fortgang Ihres Hinweises informiert.
Sind meine Meldungen sicher und ist die Anonymität garantiert?
Eine Rückverfolgung zur hinweisgebenden Person ist nicht möglich, sofern sie selbst keine Daten im Rahmen der Hinweisabgabe zur Verfügung stellt, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Bei dem gesamten Ablauf der Hinweisabgabe werden keine IP-Adressen seitens unseres Technikdienstleister, wodurch die Anonymität gewährt wird.
Es wird zugesichert, dass die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeberin/des Hinweisgebers (soweit bekannt) und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt und nicht befugten MitarbeiterInnen der Zugriff darauf verwehrt wird.
Im Falle des Wunsches auf Anonymität, sollte beachtet werden, dass bei der Meldung keine Daten angegeben werden, die Rückschlüsse auf die Person der Hinweisgeberin/des Hinweisgebers geben. Zudem sollte kein technisches Endgerät wie z.B. PC oder Smartphone, das von Ihrer Dienstgeberin zur Verfügung gestellt wird, verwendet werden und die Whistleblowing-Plattform über das Internet und nicht über das Intranet besucht werden. In diesem Zusammenhang soll auch erwähnt sein, dass es sich bei diesem Whistleblowing-System grundsätzlich um eine externe Plattform handelt.
Bei der Übermittlung von Dokumenten beachten Sie bitte, dass bei Dateien versteckte personenbezogene Daten in den Meta-Daten enthalten sein können, die Ihre Anonymität gefährden. Entfernen Sie diese Daten (z.B. bei Bild-Dateien die EXIF-Daten) vor dem Versenden. Sollten Sie diese Daten nicht entfernen können oder unsicher sein, kopieren Sie den Text Ihres Anhangs zu Ihrem Meldungstext oder stellen Sie den Text als weitere Nachricht über das geschützte Postfach, welches sich nach Versand Ihrer Hinweisabgabe automatisch generiert, ein. Sie können gedruckte Dokumente auch anonym unter Angabe des Vorfall-Stichworts und des genauen Abgabezeitpunkts (Datum / Uhrzeit) Ihres Hinweises, an die in der Fußzeile "Postanschriften" aufgeführte zuständige Adresse senden.
Sie werden ergänzend darauf hingewiesen, dass im Falle der Einleitung eines behördlichen oder gerichtlichen Ermittlungsverfahrens Ihre Meldungen Eingang in den Ermittlungsakt finden können und es dadurch zu einer Offenlegung der Identität kommen kann.
Betreffend Seriosität und des hier angewendeten Systems kann darauf verwiesen werden, dass es von zahlreichen namhaften und seriösen Unternehmen und Organisationen verwendet wird.
Kann es für HinweisgeberInnen Sanktionen geben?
Wenn Sie Meldungen in gutem Glauben über ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten erstatten, haben Sie keinerlei negativen Folgen zu befürchten.